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Steuerrecht

Finanzamt an Arbeitskleidung beteiligen

Ob Blaumann, Kittel oder Anzug: Wenn Steuerzahler spezielle Berufskleidung anschaffen müssen, können sie das Finanzamt an den Kosten beteiligen. Doch der Steuervorteil für Berufskleidung unterliegt strengen Vorgaben. Welche das sind, erklärt der Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller (BVBC) im Daily Paragraph. (mehr …)