Betriebsfeier: Steuerfalle für Unternehmen / Foto: © Rüdiger v. Schönfels
Steuerrecht

Finanzamt feiert beim Betriebsfest gerne mit

Ob Sommerfest oder Firmenjubiläum, die Kosten einer Betriebsveranstaltung sind steuerlich abzugsfähig. Die Voraussetzung: Das Unternehmen muss die steuerlichen Spielregeln genau einhalten. Anderenfalls drohen Nachzahlungen. Die Steuerberatungsgesellschaft WWS erklärt, auf was Unternehmen achten müssen. (mehr …)