Ampel: Bußgeld für Rotlichtsünde / Foto: © R. v. Schönfels
Versicherungsrecht

Versicherung zahlt auch bei grober Fahrlässigkeit

Früher ging es nach einem Autounfall oder Wohnungseinbruch auch bei der Versicherung um alles oder nichts. Konnte die Versicherung grobe Fahrlässigkeit nachweisen, blieb der Versicherte auf dem Schaden sitzen. Das hat sich zwar geändert. Seit der Reform des Versicherungsvertragsgesetzes dürfen die Versicherungen je nach Schwere der Schuld quoteln. Doch es fehlt an einheitlichen Spielregeln. (mehr …)