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Unternehmensrecht

Hausverkauf inklusive Heizöl

Wer sein Haus verkauft und das Heizöl vergisst, schenkt dem neuen Hauseigentümer schnell ein paar tausend Euro. Der Grund: Das Heizöl im Öltank gehört grundsätzlich zur verkauften Immobilie. Wer es anders haben möchte, muss das im Verkaufsvertrag explizit regeln. Was nicht funktioniert: Den Verkäufer für das Heizöl später zur Kasse bitten und ihn verklagen. Das zeigt ein Urteil vom Oberlandesgericht Schleswig-Holstein.

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