
Steuerrecht
Steuerfrei für Nachtarbeit und Sonntagsarbeit
Arbeit muss sich lohnen. Ganz besonders tut sie das bei Nacht und an Sonntagen. Der Grund: Sonntagsarbeit, Feiertags- und Nachtarbeit sind in gewissen Grenzen steuerfrei und frei von Sozialabgaben. Der Bundesfinanzhof hat die Bedingungen allerdings verschärft. Unternehmen müssen ihre Lohnbuchhaltung anpassen. (mehr …)