Resturlaub nicht einfach streichen
Arbeitgeber können den Resturlaub ihrer Mitarbeiter nicht einfach zum Jahreswechsel streichen. Konnte ein Arbeitnehmer seinen Urlaub im alten Jahr nicht nehmen, bleibt ihm bis Ende März des neuen Jahres Zeit.
Arbeitgeber können den Resturlaub ihrer Mitarbeiter nicht einfach zum Jahreswechsel streichen. Konnte ein Arbeitnehmer seinen Urlaub im alten Jahr nicht nehmen, bleibt ihm bis Ende März des neuen Jahres Zeit.
Rüdiger v. Schönfels / kommposition - www.kommposition.de