
Arbeitsrecht
Schmerzensgeld für Mobbingopfer
Ehrverletzungen lassen sich nicht nach Stundenlohn entschädigen. Deshalb kommt es vor Gericht bei der Festlegung von Schmerzensgeld für Mobbing auch nicht auf das Gehalt des Opfers an. Für die Entschädigungshöhe ist vielmehr der Verschuldensgrad des Täters maßgeblich sowie die Dauer, Art und Intensität der Schikanen.