Nachtarbeit: steuerfrei und ohne Sozialversicherung / Quelle: Fotolia
Steuerrecht

Steuerfrei für Nachtarbeit und Sonntagsarbeit

Arbeit muss sich lohnen. Ganz besonders tut sie das bei Nacht und an Sonntagen. Der Grund: Sonntagsarbeit, Feiertags- und Nachtarbeit sind in gewissen Grenzen steuerfrei und frei von Sozialabgaben. Der Bundesfinanzhof hat die Bedingungen allerdings verschärft. Unternehmen müssen ihre Lohnbuchhaltung anpassen. (mehr …)