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Mietrecht

Mieterhöhung statt Schönheitsreparatur

Nachdem Richter die Pflicht zur Schönheitsreparatur zum Vorteil der Mieter neu geregelt haben, müssen ausgerechnet die Mieter von Sozialwohnungen mit einer Mieterhöhung rechnen. Diese hat der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt zumindest für öffentlich geförderten Wohnraum zum legitimen Ersatz für unwirksame Klauseln im Mietvertrag gekürt (Aktenzeichen: VIII ZR 177/09). Sicher vor dieser Kompensation für eine unwirksame Vertragspflicht zur Schönheitsreparatur sind nur die Mieter in frei finanzierten Wohnungen. Das hatte der BGH schon zuvor mit dem Urteil VIII ZR 181/07 klar gestellt. (mehr …)