Videoüberwachung: Arbeitnehmer unter Beobachtung / Quelle: Fotolia
Arbeitsrecht

Versteckte Kamera im Unternehmen

Arbeitgeber dürfen ihre Mitarbeiter mit Videokameras überwachen. Doch dabei müssen sie den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachten. Was das genau heißt, hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem Urteil klar gestellt (Aktenzeichen 1 ABR 16/07). Mit dem gleichen Urteil erteilte das BAG der dauerhaften, verdachtsunabhängigen Überwachung von Arbeitnehmern eine Absage.

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