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Steuerrecht

Weiterbildung: Fernstudium von der Steuer absetzen

Für Akademiker sind die Aussichten auf dem Arbeitsmarkt blendend: Aktuell beträgt die Arbeitslosenquote gerade einmal 2,4 Prozent. Wer sich erst als Berufstätiger für die akademische Weiterbildung entscheidet, kann die Kosten für das Studium von der Steuer absetzen. Ein berufsbegleitender Masterstudiengang hat dabei noch den Charme, dass man im Studium nicht auf sein Gehalt verzichten muss. Anders beim Vollstudium. Hier muss man in aller Regel mit Abstrichen vom Lebensstandard rechnen. (mehr …)

Gartenzaun: Immobilienleerstand bei Steuererklärung nutzen / Foto: © Rüdiger v. Schönfels
Immobilienrecht

Finanzämter ziehen bei Vermietern Daumenschrauben an

Vermieter können auch für leerstehende Immobilien Werbungskosten von der Steuer absetzen. Doch Vorsicht: Ein langer Leerstand macht Finanzbeamte skeptisch. Wer dann keine ernsthafte Vermietungsabsicht nachweisen kann, muss im schlimmsten Fall gleich für mehrere Jahre Steuern nachzahlen. (mehr …)