Widerrufsrecht bei Immobiliendarlehen geändert

Baumhaus: Immobilienkredit widerrufen / Foto: © R. v. Schönfels
Baumhaus: Immobilienkredit widerrufen / Foto: © R. v. Schönfels

Der Bundestag hat am 18.02.16 das Ende für den so genannten Widerrufsjoker bei alten Immobiliendarlehen von Verbrauchern eingeläutet. Wer Immobiliendarlehen der Jahrgänge 2002 bis 2010 jetzt noch widerrufen möchte, um Zinsen zu senken, muss sich beeilen. Rechtsanwalt Matthias Corzelius erklärt, was Bankkunden nach der Gesetzesänderung beim Kreditwiderruf beachten sollten.

Einwände von Verbraucherschützern wurden ignoriert

Die Änderung des Widerrufsrechts bei Immobiliendarlehen ist Bestandteil des Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie. Die Einwände von Verbraucherschützern gegen die Änderung des „ewigen“ Widerrufsrechts wurden in der Gesetzesberatung ignoriert (siehe Bundestag „Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz“).

„Diese Gesetzesänderung stellt Verbraucherschutz auf den Kopf. Statt Kunden vor Banken zu schützen, wie es der Gesetzgeber tun sollte, werden die Banken vor längst bestehenden Rechten ihrer Kunden geschützt“, sagt Matthias Corzelius, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bei der Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte.

Alte Immobiliendarlehen bis zum 21. Juni 2016 widerrufen

Die Gesetzesänderung wird im März in Kraft treten. Drei Monate später wird am 21. Juni 2016 das „ewige“ Widerrufsrecht von Verbrauchern mit alten Immobiliendarlehen erlöschen. Bis dahin können Darlehensnehmer ihr „ewiges“ Widerrufsrecht noch nutzen. Das gilt sowohl für Kunden, die umschulden wollen, als auch für solche, die ihren alten Kredit längst schon gekündigt und der Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt haben. Letztere können sich die Vorfälligkeitsentschädigung mit einem nachträglichen Vertragswiderruf zurückholen.

Wer umschulden möchte, sollte sich seine Schritte genau überlegen

„Die optimale Strategie setzt zunächst auf den Verhandlungsweg. Erst wenn sich die Bank querstellt und sich der einvernehmlichen Lösung verweigert, sollte der Kunde sein Widerrufsrecht durchsetzen, nötigenfalls vor Gericht. Bevor er das macht, sollte er sich unbedingt um einen Anschlusskredit kümmern“, rät Mathias Corzelius.

Bankkunden müssen beim Kreditwiderruf mit Widerstand der Banken rechnen

Eines sollte Bankkunden klar sein: Mit Banken ist nicht gut Kirschen essen. Das gilt auch beim Kreditwiderruf. „Das Kalkül vieler Banker ist einfach gestrickt: Ein Kunde, der sich rechtlich nicht auskennt, gilt als schwach. Also lässt die Bank ihn auflaufen. Wenn nötig, werden die Kunden belogen, um sie zu verunsichern. Die Banker behaupten einfach, dass das Widerrufsrecht im konkreten Fall gar nicht bestehen würde, obwohl sie wissen, dass ihre Behauptung nicht stimmt“, erklärt Mathias Corzelius. Der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Siegburg hat schon für zahlreiche Immobilieneigentümer Kreditwiderrufe durchgesetzt.

Gute Erfolgsaussichten bei alten Krediten

Die Erfolgsaussichten des Kreditwiderrufs sind vor allem bei alten Krediten gut. Am besten sind sie bei Darlehen, die zwischen dem 01.11.2002 und Mitte 2008 abgeschlossen wurden. 90 Prozent dieser Darlehen lassen sich laut den gesammelten Erfahrungen verschiedener Rechtsanwälte widerrufen. Bei Verbraucherkrediten ab Mitte 2008 bis Juni 2010 sind es immerhin noch 75 Prozent. Aber auch bei einem späteren Vertragsabschluss lohnt sich die Prüfung durch einen Anwalt.

Die Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte bietet Bankkunden die Prüfung der Erfolgsaussichten beim Kreditwiderruf kostenlos an. Informationen über Widerrufsrechte von Bankkunden finden Verbraucher im Internet u.a. auf der Website www.widerrufsbelehrungen.de