Vom 1. August 2013 an haben Kinder, die ein bis drei Jahre alt sind, einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz. Bleibt die Frage, ob dann genug Kitaplätze für alle vorhanden sind. Wer keinen Platz bekommt, kann immerhin klagen. Rechtsanwalt Kai Solmecke aus Siegburg erklärt, was Eltern bei einer Klage auf einen Betreuungsplatz beachten müssen.
Anspruch auf Kitaplatz: Was Eltern tun können
Vor allem Eltern in den alten Bundesländern suchen dringend nach Betreuungsplätzen für ihre Kinder zwischen einem und drei Jahren. Doch der Ausbau der Kitas dauert. Viele Kommunen versuchen, die fehlenden Kitaplätze mit Alternativen wie Tagesmüttern oder privaten Plätzen auszugleichen. „Wenn eine Kita-Bewerbung abgelehnt wurde, sollten sich Eltern zunächst an das Jugendamt wenden und dort Widerspruch einlegen. Falls das Jugendamt keinen Platz in einer Kindertagesstätte oder bei einer Tagesmutter zur Verfügung stellen kann, wird ein entsprechender Bescheid ausgestellt. Mit diesem Bescheid können Eltern die Stadt oder die Gemeinde, vertreten durch das Jugendamt, beim zuständigen Verwaltungsgericht verklagen“, erklärt Kai Solmecke, Partneranwalt der Roland Rechtsschutz Versicherung.
Klage eingereicht: Wie es weiter geht
Nehmen Eltern im Falle einer Ablehnung ihres Antrags gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch, kommen verschiedene Wege in Betracht. Haben sich die Eltern selbständig um eine alternative Kinderbetreuung gekümmert, können sie die zusätzlichen Kosten als Schadenersatz einklagen. Alternativ können Eltern auch den Platz in einer Kita einklagen. „Betroffene Eltern sollten sich über die Erfolgsaussichten und Möglichkeiten beraten lassen“, sagt Rechtsanwalt Kai Solmecke.