Wer ein Darlehen früher als geplant zurückzahlen möchte, sollte seiner Bank auf die Finger schauen. Der Grund: Banken rechnen bei der Vorfälligkeitsentschädigung oft genug falsch. „Das geht immer zu Lasten der Kunden“, sagt Rechtsanwalt Patrick J. Elixmann.
Rechenfehler dürfte es bei der Vorfälligkeitsentschädigung eigentlich nicht mehr geben. Längst hat der Bundesgerichtshof geregelt, wie Banken bei der vorzeitigen Kreditkündigung rechnen müssen. So ist zum Beispiel das Recht auf Sondertilgungen zu berücksichtigen. Kann der Kunde laut Vertrag schon während der Laufzeit bei der Rückzahlung Gas geben, darf ihm die Bank auch nicht so viel als bei Vorfälligkeitsentschädigung abzwacken, wenn er seine Schuld bereits vor Vertragsende komplett begleicht.
Das wissen auch die Banker. Dass sie sich bei der Vorfälligkeitsentschädigung trotzdem immer wieder irren, lässt tief blicken. Elixmann vermutet, dass Banken gerne nach dem Prinzip von Versuch und Irrtum handeln: „Die probieren einfach aus, ob der Kunde ihnen auf den Leim geht und sich alles gefallen lässt.“ Tatsächlich können sich die Banken bei der Vorfälligkeitsentschädigung trotz besseren Wissens leicht hinter den Rechenvorschriften verstecken. „Die sind so kompliziert, dass die Verbraucher das Ergebnis kaum nachvollziehen können“, sagt Elixmann.
Wer auf Nummer sicher gehen möchte, stellt die von der Bank geforderte Vorfälligkeitsentschädigung mit Hilfe von Experten auf den Prüfstand. So machte der Rechtsanwalt auch mit einer Geschäftsbank kurzen Prozess, als diese einem Unternehmer nach der Kündigung eines Millionenkredits 25.000 Euro zu viel abknöpfen wollte. Ein Brief seines Anwalts mit der korrekten Vorfälligkeitsentschädigung genügte, schon gaben die Banker klein bei und zahlten obendrein die Anwaltskosten. „Die wussten genau, was sie falsch gemacht hatten“, freut sich Elixmann über den Erfolg.