Krankentagegeld für arbeitslose Privatpatienten

Arbeitslose Privatpatienten müssen mit ihrer privaten Krankenversicherung immer öfter um das Krankentagegeld kämpfen. Mit gleich zwei Fällen zeigt die Kanzlei Göddecke, mit welchen Tricks die private Krankenversicherung ihren arbeitslosen Kunden ans Leder geht und wie sich die Privatpatienten wehren können.

Trick 1: Krankentagegeld wegen Arbeitslosiogkeit befristen

Im ersten Fall versuchte eine private Krankenversicherung die Auszahlung des Krankentagegelds bei gleichzeitiger Krankheit und Arbeitslosigkeit des Privatpatienten zu befristen. Der betroffene Privatpatient hatte zunächst nichts als Pech. Zuerst setzte ihn ein Burn-Out-Syndrom Schach matt, anschließend verlor er seinen Job. Schließlich kam zu allem Überfluss die private Krankenversicherung und verweigerte das Krankentagegeld.

Die Begründung der Krankenversicherung war alles andere als juristisch wasserdicht. Sie versuchte die zeitliche Befristung des Krankentagegelds mit der Arbeitslosigkeit des Privatpatienten zu rechtfertigen. „Die Befristung in Zusammenhang mit Arbeitslosigkeit ist bei der privaten Krankenversicherung zwar beliebt, sie hält der rechtlichen Prüfung aber nicht stand“, erklärt Rechtsanwalt Mathias Corzelius.

Dass sich Gegenwehr lohnt, zeigt der gleiche Fall. Rechtsanwalt Corzelius hat dem Privatpatienten auf außergerichtlichem Weg das Krankentagegeld gesichert. Der bekam darauifhin wieder die vereinbarten 100 Euro am Tag.

Trick 2: Vertragliche Anzeigenpflichtverletzung behaupten

Im zweiten Fall ging es um eine angebliche Anzeigenpflichverletzung. Die private Krankenversicherung verweigerte einem kranken Stuckateur das Krankentagegeld mit folgender Begründung: Der Privatpatient sei gar nicht krank, sondern nur arbeitslos. Genau das habe er der Versicherung verschwiegen. Mit dieser Begründung wollte sich die private Krankenversicherung von Anfang an leistungsfrei stellen. Sie forderte von dem Stuckateur sogar das bereits ausgezahlte Krankentagegeld in Höhe von 12.500 Euro zurück.

Der Mann hatte Glück im Unglück. Rechtsanwalt Corzelius wies lückenlos nach, dass er als Stuckateur gerade deshalb keinen Job fand, weil er an kaputten Knien litt. Die private Krankenversicherung gab klein bei. Sie ließ es erst gar nicht auf einen Prozess ankommen, sondern verzichtete auf ihre Rückforderung und zahlte dem Privatpatienten weitere 20.000 Euro an Krankentagegeld.