Schlüssel sind grundsätzlich Sache des Vermieters. Das gilt auch dann, wenn ein Schlüssel abbricht und ersetzt werden muss. Soweit der Normalfall. Anders die Lage, wenn der Vermieter nachgeweist, dass der Mieter den Schlüssel schuldhaft abgebrochen hat. Grund eines Schlüsselbruchs kann auch Materialermüdung sein, begründete das Amtsgericht Halle sein Urteil (Aktenzeichen: 93 C 4044/08).
Ob Haustür, Wohnungstür oder Briefkasten, der Vermieter muss für die nötigen Schlüssel sorgen. Der Mieter wiederum muss mit den Schlüsseln pfleglich umgehen. Insofern trifft ihn eine Sorgfaltspflicht. Das aber heißt noch lange nicht, dass er in jedem Fall schuld ist, wenn mal ein Schlüssel abbricht. Der Mieter muss seine Unschuld am Schlüsselbruch nicht einmal nachweisen. Die Beweisfrage stellt vielmehr den Vermieter vor eine neue Herausforderung: Will er seinem Mieter den Ersatzschlüssel nicht bezahlen, muss er dem Mieter nachweisen, dass dieser seine Sorgfaltspflicht verletzt und den Schlüssel schuldhaft kaputt gemacht hat.
So macht es auch mein Vermieter. Das Haustürschloss ist nicht io, es gehen alle Schlüssel schwer rein. Nun ist beim Aufschließen die Spitze vom Schlüssel abgebrochen. Tür war auf, die Spitze drin, der Schlüssel kaputt. Schlüssel bestellt beim Vermieter, neuen bekommen. Nun soll ich zahlen. Den kaputten Schlüssel habe ich noch. Man sagte mir, das Material ist zu weich. Ich will nicht zahlen. Denn ich kann nichts dafür. Wie weiter?