AIDA sagt Kreuzfahrt ab – Reisegäste können Entschädigung fordern

Nach der Absage von Kreuzfahrten mit AIDAmira können die Reisenden Entschädigung verlangen – und zwar mehr als nur den Reisepreis. Rechtsanwalt Oliver Matzek erklärt, welche Ansprüche die verhinderten Kreuzfahrer jetzt prüfen sollten:

Insgesamt können die verhinderten Reisegäste nach der Absage der von ihnen gebuchten Kreuzfahrt drei Ansprüche prüfen:

  • Rückzahlung des Reisepreises
  • Entschädigung für die nutzlos aufgewendete Urlaubszeit bzw. die entgangene Urlaubsfreude
  • Schadensersatz für sonstige Aufwendungen, die in Verbindung mit der beguchten Kreuzfahrt entstanden sind, z.B. gesondert gebuchter Flüge etc

Merh Inforamtionen zum Thema bietet Rechtsanwalt Oliver Matzek auf seiner Website zum Reiserecht an: https://ihr-anwalt-fuer-reiserecht.de