Tote Fische: Wer Reisemängel reklamieren möchte, muss sich beeilen / Foto: © Rüdiger v. Schönfels
Reiserecht

Reisemängel leben länger

Reiseveranstalter haften dafür, dass die gebuchte Pauschalreise ihr Geld wert ist. Treten im Urlaub trotzdem Reisemängel auf, kann der Kunde Geld zurückfordern. Weil das einigen Reiseveranstaltern nicht passt, kürzen sie die Verjährungsfrist und versuchen so, ihre Kunden bei Reisemängeln mit Beschwerden ins Leere laufen zu lassen. Doch das müssen sich die Kunden nicht in jedem Fall gefallen lassen, wie ein Urteil des Bundesgerichtshofs zeigt (Aktenzeichen Xa ZR 141/07). (mehr …)