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Patientenrecht

Schadensersatz bei Schmähkritik

Unzufriedene Patienten sollten sich die öffentliche Kritik am Arzt gut überlegen. Der Grund: Wer in aller Öffentlichkeit über seinen Arzt herzieht, muss damit rechnen, dass sich der Mediziner wehrt. Kann der Patient seine Vorwürfe vor Gericht nicht belegen, wird aus der Kritik am Doktor plötzlich so etwas wie Rufmord. Die Folgen: Der Arzt hat Anspruch auf Schadensersatz, urteilte das Amtsgericht Bielefeld (Aktenzeichen: 4 c 498/05). (mehr …)