Kündigung: Auf die Rechte der Arbeitnehmer achten
Arbeitsrecht

Verdacht reicht für Kündigung

Wird ein Mitarbeiter einer Straftat oder schweren Pflichtverletzung beschuldigt, muss der Arbeitgeber nicht lange fackeln. Für eine außerordentliche Kündigung reicht schon der Verdacht. Auf einen Schuldspruch durch ein Gericht muss der Arbeitgeber jedenfalls nicht warten. Allerdings muss er den verdächtigen Mitarbeiter vor der fristlosen Entlassung anhören. (mehr …)