Alpenhorn: Lockruf vom Finanzplatz Schweiz / Quelle: Fotolia
Anlegerrecht

Urteil gegen Schweizer Finanzdienstleister

Die Fidium AG aus der Schweiz muss tausende Verträge mit deutschen Kunden rückabwickeln. Der Grund: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat mit einem Urteil erstmals höchstrichterlich bestätigt, dass auch ausländische Kreditgeber und Vermögensverwalter eine Erlaubnis der deutschen Finanzaufsicht BaFin brauchen, wenn sie systematisch deutsche Kunden umwerben (Aktenzeichen: BVerwG 8 C 2.09).

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