
Finanzämter ziehen bei Vermietern Daumenschrauben an
Vermieter können auch für leerstehende Immobilien Werbungskosten von der Steuer absetzen. Doch Vorsicht: Ein langer Leerstand macht Finanzbeamte skeptisch. Wer dann keine ernsthafte Vermietungsabsicht nachweisen kann, muss im schlimmsten Fall gleich für mehrere Jahre Steuern nachzahlen. (mehr …)