
Resturlaub nicht einfach streichen
Arbeitgeber können den Resturlaub ihrer Mitarbeiter nicht einfach zum Jahreswechsel streichen. Konnte ein Arbeitnehmer seinen Urlaub im alten Jahr nicht nehmen, bleibt ihm bis Ende März des neuen Jahres Zeit.
Arbeitgeber können den Resturlaub ihrer Mitarbeiter nicht einfach zum Jahreswechsel streichen. Konnte ein Arbeitnehmer seinen Urlaub im alten Jahr nicht nehmen, bleibt ihm bis Ende März des neuen Jahres Zeit.
Betrügt ein Arbeitnehmer ständig bei der Arbeitszeit, rechtfertigt das eine außerordentliche Kündigung. Obendrein muss der Arbeitnehmer den Detektiv bezahlen, wenn der Arbeitgeber den Zeitdiebstahl nur mit Hilfe einer professionellen Spürnase nachweisen konnte.
Arbeitnehmer sind auch bei einer Dienstreise mit dem Privatwagen für die Verkehrssicherheit ihres Autos selbst verantwortlich. Der Arbeitgeber haftet folglich nicht, wenn der Mitarbeiter die Dienstreise mit einem defekten Privatwagen antritt und einen Unfall verursacht. Das zeigt ein Urteil vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf. (mehr …)
Beim Mobbing müssen sich die Opfer nicht alles gefallen lassen. Wer am Arbeitsplatz vom Chef oder einem Kollegen schikaniert wird, kann sich den Anfeindungen auch dadurch entziehen, dass er nicht mehr zur Arbeit kommt. Doch Vorsicht: Das funktioniert nicht ohne Ankündigung. (mehr …)