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Verbraucherrecht

Mangel am Neuwagen rügen

Spinnt die Elektronik im neuen Auto, sollte der Käufer nicht auch noch selbst durchdrehen, den Verkäufer unter Druck setzen und ein neues Auto als Ersatz verlangen. Auch Kunden müssen sich bei einer Mängelrüge an die Spielregeln halten. Dazu gehört laut Bundesgerichtshof, dass der unzufriedene Kunde dem Verkäufer des Autos Gelegenheit gibt, den Mangel zu prüfen (Aktenzeichen: VIII ZR 310/08). (mehr …)