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Verbraucherrecht

Navi kaputt? Gebrauchtwagen zurück!

Ist das eingebaute Navigationsgerät im Gebrauchtwagen kaputt, darf der Kunde dem Verkäufer das komplette Auto zurückgeben. Das entschied das Oberlandesgericht Köln. Im Urteilsfall (Aktenzeichen 3 U 70/06) hatte der unzufriedene Autokäufer den Gebrauchtwagen nicht sofort zurückgegeben. Er gab dem Verkäufer zweimal die Chance zur Besserung. Als das Navigationssystem nach dem zweiten Nachbesserungsversuch immer noch nicht fehlerfrei funktionierte, wollte er vom Kaufvertrag zurücktreten. (mehr …)

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Verbraucherrecht

Mangel am Neuwagen rügen

Spinnt die Elektronik im neuen Auto, sollte der Käufer nicht auch noch selbst durchdrehen, den Verkäufer unter Druck setzen und ein neues Auto als Ersatz verlangen. Auch Kunden müssen sich bei einer Mängelrüge an die Spielregeln halten. Dazu gehört laut Bundesgerichtshof, dass der unzufriedene Kunde dem Verkäufer des Autos Gelegenheit gibt, den Mangel zu prüfen (Aktenzeichen: VIII ZR 310/08). (mehr …)