Toilette: Recht aufs Klo für Arbeitnehmer / Quelle: Fotolia
Arbeitsrecht

Kein Gehaltsabzug für Stuhlgang

Es gibt doch ein Recht aufs Klo. Laut Arbeitsgericht Köln müssen Arbeitnehmer  keinen Gehaltsabzug hinnehmen, wenn sie während der Arbeitszeit ein paar mal auf die Toilette gehen. Also sollten die Chefs auch nicht gleich den Krümelkacker raushängen lassen und über den Stuhlgang ihrer Mitarbeiter Buch führen. Genau das hat ein Arbeitgeber im Kölner Urteilsfall getan. (mehr …)