Verdacht reicht für Kündigung
Wird ein Mitarbeiter einer Straftat oder schweren Pflichtverletzung beschuldigt, muss der Arbeitgeber nicht lange fackeln. Für eine außerordentliche Kündigung reicht schon der Verdacht. Auf einen Schuldspruch durch ein Gericht muss der Arbeitgeber jedenfalls nicht warten. Allerdings muss er den verdächtigen Mitarbeiter vor der fristlosen Entlassung anhören. (mehr …)