Reihenhäuser: Mieter haben Vorkaufsrecht / Foto: © Rüdiger v. Schönfels
Mietrecht

Vorkaufsrecht für Mieter

Mieter von Reihenhäusern haben ein Vorkaufsrecht, wenn der Eigentümer das Grundstück aufteilt und die Häuser einzeln verkaufen möchte. Außerdem genießen die Mieter hier einen besonderen Kündigungsschutz. Beides ist mit den Ansprüchen von Mietern bei der Realteilung von Miethäusern in Eigentumswohnungen vergleichbar. Das hat der Bundesgerichtshof mit seinem Urteil VIII ZR 126/07 unmissverständlich klar gestellt. (mehr …)