
Zuschlag zur Miete verboten
Kippt ein Gericht eine Vertragsklausel im Mietvertrag, kann der Vermieter von seinen Mietern nicht einfach eine Kompensation fordern. Denn das Risiko unwirksamer Vertragsklauseln muss der Vermieter alleine schultern.
Kippt ein Gericht eine Vertragsklausel im Mietvertrag, kann der Vermieter von seinen Mietern nicht einfach eine Kompensation fordern. Denn das Risiko unwirksamer Vertragsklauseln muss der Vermieter alleine schultern.
Mieter haben bei Schönheitsreparaturen solange freie Farbwahl, bis sie aus der Wohnung ausziehen. Der Vermieter darf grundsätzlich nur am Ende der Mietzeit bestimmen, welchen Anstrich die Wände, Decken und Türen erhalten sollen. Doch das nehmen nicht alle Vermieter genau.
Mieter müssen Fenster und Türen nicht von außen streichen. Die Folge: Verpflichtet der Mietvertrag den Mieter pauschal dazu, Fenster und Türen bei Auszug aus der Mietwohnung zu streichen, ist diese Klausel unwirksam. Der Mieter muss sich nicht einmal um den Innenanstrich kümmern. Das zeigt ein Urteil vom Kammergericht Berlin. (mehr …)