
Finanzspritze für bedürftige Verwandte
Ob Unfall, Krankheit oder Pflegebedürftigkeit: Wer Familienangehörigen in Not finanziell unter die Arme greift, kann das Finanzamt an den Unterhaltszahlungen beteiligen. Vorausgesetzt, der Steuerzahler beachtet die Regeln. Stephanie Thomas, Rechtsanwältin und Steuerberaterin der Wirtschaftskanzlei WWS in Mönchengladbach erklärt, was Steuerzahler beachten müssen, um Unterhaltszahlungen von der Steuer absetzen zu können. (mehr …)