Alpenhorn: Lockruf vom Finanzplatz Schweiz / Quelle: Fotolia
Anlegerrecht

Urteil gegen Schweizer Finanzdienstleister

Die Fidium AG aus der Schweiz muss tausende Verträge mit deutschen Kunden rückabwickeln. Der Grund: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat mit einem Urteil erstmals höchstrichterlich bestätigt, dass auch ausländische Kreditgeber und Vermögensverwalter eine Erlaubnis der deutschen Finanzaufsicht BaFin brauchen, wenn sie systematisch deutsche Kunden umwerben (Aktenzeichen: BVerwG 8 C 2.09).

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Anlegerrecht

Anleger kein Freiwild für Schweizer Finanzhaie

Erstmals hat ein Oberlandesgericht einen Schweizer Vermögensverwalter zu Schadensersatz verurteilt, weil das Unternehmen in Deutschland ohne Erlaubnis der Finanzaufsicht auf Kundensuche ging. Das rechtskräftige Urteil gegen die MWB Vermögensverwaltung aus Zürich geht in seiner Bedeutung über den Einzelfall hinaus. Es zeigt, wie sich Anleger in Deutschland gegen unseriöse Finanzdienstleister aus dem Ausland wehren können. (mehr …)