Auch Biergarten sind keine rechtsfreien Räume. Welche Rechte Sie als Besucher haben und was Sie im Biergarten beachten sollten, erklärt Rechtsanwalt Roland Hanisch von der Kanzlei Meyer & Hofmann-Rascu in Erlangen.
Sitte am Biertisch: Wer zahlt die Zeche, wenn alle aufstehen und gehen?
Im Biergarten rutschen Fremde zusammen und teilen sich einen Tisch. Doch was passiert, wenn die Fremden einfach abhauen, ohne die Zeche zu zahlen? „Grundsätzlich haftet jeder für seinen eigenen Verzehr“, erklärt Roland Hanisch, Partneranwalt der Roland Rechtsschutz Versicherung. „Auch wenn mehrere Gäste an einem Tisch sitzen, sollte jeder seine eigene Rechnung erhalten. Es muss niemand die Rechnung eines Zechprellers übernehmen.“
Wer zu spät merkt, dass er zu wenig Geld eingesteckt hat, um sein Trinkgelage bezahlen zu können, der muss dem Wirt reinen Wein einschenken. Der Kellner notiert dann die Personalien des Gastes und schickt die Rechnung auf dem Postweg zu. Das heißt aber nicht, dass man wissentlich ohne Geld losziehen und im Biergarten munter konsumieren darf. Wer das macht, muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen.
Bierdeckel als Beweismittel: Welche Folgen haben Manipulationen?
Bierdeckel fangen nicht nur überlaufenden Bierschaum auf, sie dienen auch als Grundlage, um den Verzehr an Getränken und Speisen zu notieren. Am bekanntesten sind die Merkstriche für die Anzahl der getrunkenen Biere. Wird der Bierdeckel verändert oder manipuliert, kann es schnell zu Schwierigkeiten kommen. „Der Bierdeckel gilt in dem Moment, in dem der Kellner die bestellten Getränke darauf verzeichnet, als Urkunde. Werden Striche zum Beispiel absichtlich wegradiert, beschädigt man die Urkunde und macht sich dadurch strafbar“, erklärt Rechtsanwalt Hanisch.
Ausschank unter Eichstrich: Wie voll muss das Bierglas sein?
Der Eichstrich am Bierglas sorgt immer wieder für Diskussionen. Klar ist, dass der Gast Getränke unterm Eichstrich nicht akzeptieren muss. „Wer einen Liter Bier kauft, muss auch einen Liter Bier erhalten“, sagt Roland Hanisch. „Mit weniger muss sich der Gast nicht zufrieden geben.“ Hier gilt die Regel, dass sich das Bier nach einer Minute gesetzt und dann die Markierung erreicht haben muss. Fällt der Schaum zusammen und das Bier liegt nun unterhalb des Eichstrichs, kann sich jeder Gast nachschenken lassen.
Wartezeiten: Wie lange muss ein Gast auf Getränke und Essen warten?
Ist der Biergarten voll, kann es mit der Bedienung schon mal länger dauern. „Es gibt keine gesetzlichen Vorschriften zu den Wartezeiten in einem Biergarten oder in einem Restaurant“, erklärt Rechtsanwalt Hanisch. In der Regel müssen die Gäste bei einem gut besuchten Biergarten schon mit 15 bis 30 Minuten rechnen, bevor das erste Getränk auf dem Biertisch steht. Wem das zu lange dauert, der darf nach etwa 30 Minuten aufstehen und gehen. Wer das macht, muss aber dem Kellner zuvor Bescheid geben und von der Getränkebestellung zurücktreten.
Mit dem Rad zum Biergarten: Nach wie viel Bier aufs Taxi umsteigen?
Wer sich mit dem Fahrrad zur Spritztour in den Biergarten aufmacht, ist bei der Rückfahrt noch lange nicht sicher vor Alkoholkontrollen. Ab einem Promillewert von 1,5 bis 1,7 gilt jeder als absolut fahruntüchtig. Dies kann mit einem Fahrradfahrverbot und bei Personen mit Führerschein sogar mit einer Medizinisch-Psychologischen-Untersuchung – auch bekannt als „Idiotentest“ – geahndet werden. Fährt der alkoholisierte Radfahrer in absolut fahruntüchtigem Zustand und gefährdet dadurch andere, führt das sogar zu strafrechtlichen Konsequenzen, etwa zu einer Geldstrafe. Rechtsanwalt Hanisch empfiehlt Radlern: „Sobald die geringste Gefahr besteht, dass man sein Rad nicht mehr vernünftig fahren kann, sollte man aufs Taxi umsteigen“. Was viele nicht wissen: Bei einem Unfall unter Bewusstseinsstörung gefährdet der Radfahrer den Versicherungsschutz seiner privaten Unfallversicherung oder seiner Berufsunfähigkeitsversicherung. Im Extremfall kann er diesen Versicherungsschutz sogar komplett verlieren, warnt die Roland Rechtsschutz Versicherung.