Finanzamt pocht auf pünktliche Steuererklärung

Wecker: Steuererklärung pünktlich abgeben / Quelle: Stockata.de
Wecker: Steuererklärung pünktlich abgeben / Quelle: Stockata.de

Die Finanzverwaltung macht Ernst: Sie fordert Termintreue bei der Abgabe der Steuererklärung. Fristverletzungen werden nicht mehr toleriert und Fristverlängerungen nur in Ausnahmefällen gewährt. Wer sich nicht schnell auf die härtere Gangart der Finanzbehörden einstellt, riskiert hohe Verspätungszuschläge. Sie können bis zu zehn Prozent der festgesetzten Steuer und bis zu 25.000 Euro betragen.

Betroffen sind Privatpersonen und Unternehmen. Wer keinen Berater in Anspruch nimmt, muss die Steuererklärung spätestens bis zum 31.5. des Folgejahres einreichen. Wirkt ein Berater mit, läuft die Einreichungsfrist automatisch bis zum 31.12. des Folgejahres. Ob und in welcher Form Fristüberschreitungen sanktioniert werden, hängt vom Einzelfall ab und liegt im Ermessen des zuständigen Finanzbeamten. Als Faustregel gilt: Die Höhe des Zuschlags beträgt 0,5 Prozent der festgesetzten Steuer pro angefangenen Monat der Verspätung. Bei wiederholten Verspätungen oder grobem Verschulden können Finanzbeamte auch höhere Verspätungszuschläge festsetzen. Achtung: Strafzuschläge drohen unabhängig davon, ob der Steuerzahler nachzahlen muss oder eine Erstattung erhält.

Steuerzahler sollten Verspätungszuschläge nicht einfach hinnehmen. „Zwar ist ein vollständiger Erlass der Strafen nur selten durchsetzbar, doch häufig gelingt es, die Gebühren zu reduzieren“, sagt Axel Knoth, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater der Kanzlei WWS in Mönchengladbach. Er empfiehlt, zunächst mit dem zuständigen Sachbearbeiter beim Finanzamt zu telefonieren, bevor man schriftlich Einspruch erhebt. „Im persönlichen Gespräch zeigen sich Finanzbeamte eher gnädig“, so Steuerberater Knoth. Je nach Situation, etwa bei Stundungsanträgen, lassen sich die Behörden leichter überzeugen, wenn nicht der Steuerberater, sondern der Steuerpflichtige selbst beim Finanzamt die Gründe für die Verspätung darlegt.

Auch die fristgerechte Zahlung von Steuerschulden ist Pflicht. Hierfür bleibt dem Steuerzahler ein Monat Zeit. Andernfalls fordert das Finanzamt obendrein einen Säumniszuschlag von einem Prozent pro überschrittenen Monat. Steuerzahler sollten frühzeitig dafür sorgen, alle Fristen einhalten zu können. Schon jetzt ist absehbar: Zum Jahresende kann es zu einem verstärkten Arbeitsaufkommen in Steuerkanzleien kommen. WWS-Tipp: Unterlagen nicht auf den letzten Drücker zusammenstellen und die Steuererklärung frühzeitig in Angriff nehmen.

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