Die Anschaffung eines hochwertigen Fahrrads über den Arbeitgeber kann sich lohnen. Die Wirtschaftskanzlei DHPG hat berechnet, dass Arbeitnehmer bei dem Deal bis zu 40 Prozent sparen können. Ein Steuererlass der Landesfinanzminister macht es möglich (Aktenzeichen: 3-S-233.4/187). Jetzt müssen Finanzämter ein Dienstfahrrad steuerlich genauso behandeln wie Firmenwagen. Und zwar rückwirkend ab 2012.
So rechnet sich das Firmenrad
Die Finanzierungskosten für das Dienstfahrrad muss nicht unbedingt das Unternehmen alleine schultern. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können sich die Kosten auch teilen.
Eine weitere Option: Arbeitnehmer können ihr Dienstfahrrad auch komplett selbst finanzieren und so Steuern sparen. Wenn sie das Fahrrad über das Unternehmen leasen, wird die monatliche Leasingrate per Gehaltsumwandlung direkt vom Bruttogehalt abgezogen. Sinkt das Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers, muss er weniger Steuern zahlen.
Als Dienstfahrräder kommen insbesondere hochwertige Modelle in Frage. Denn: „Die Steuervorteile kompensieren den betriebsinternen Verwaltungsaufwand erst ab einem Anschaffungspreis von rund 1500 Euro“, erklärt Steuerberater Lutz Engelsing von DHPG in Bonn. Wenn Unternehmen alle Steuervorteile ausschöpfen, können Arbeitnehmer erstklassige Fahrräder bis zu 40 Prozent unter dem Marktpreis erwerben. Für Arbeitgeber ist das Leasing von Dienstfahrrädern steuerneutral.
Ungeachtet der Steuervorteile für Arbeitnehmer bietet ein Dienstfahrrad auch für die Arbeitgeber ein paar Vorteile. Kurze geschäftlich veranlasste Fahrten lassen sich per Rad oft schneller als mit dem Auto zurücklegen. Zeitraubende Verkehrsstaus und das suchen nach Parkplätzen erübrigen sich. Unternehmen können unter Umständen auch Pkw-Stellplätze einsparen und laufende Kosten senken. Obendrein demonstrieren Unternehmen mit umweltfreundlichen Verkehrsmitteln Nachhaltigkeit und fördern die Gesundheit ihrer Mitarbeiter.
Arbeitnehmer dürfen das Firmenrad auch privat nutzen
„Ob das Dienstfahrrad tatsächlich für Fahrten zum Kunden genutzt wird, spielt für die Finanzbehörden eine untergeordnete Rolle“, sagt Steuerberater Engelsing. „Die Angestellten dürfen das Zweirad weitestgehend für private Zwecke nutzen.“ Im Gegenzug müssen sie ein Prozent des Listenpreises als geldwerten Vorteil versteuern. Anders als beim Firmenwagen müssen Radpendler den gefahrenen Weg zur Arbeit aber nicht zusätzlich versteuern. Die finanzielle Mehrbelastung hält sich für Arbeitnehmer in der Regel mit kaum mehr als zehn Euro pro Monat in Grenzen.
So sponsert der Fiskus Fahrräder
Der Fiskus macht keinen steuerlichen Unterschied mehr zwischen Autos und Fahrrädern. Dies erhöht den Anreiz für Unternehmen, ihren Mitarbeitern Zweiräder als Dienstfahrzeuge zu überlassen.
Welche Modelle eignen sich? Alltagsfahrräder taugen nicht zum Dienstfahrrad. Es kommen vor allem hochwertige Modelle in Betracht, wie E-Bikes, Pedelecs, Rennräder, Mountainbikes oder Falträder. Ab einem Bruttolistenpreis von rund 1.500 Euro lohnt es sich, über ein Dienstfahrrad nachzudenken. Je höher der Bruttolistenpreis des Rades ist, desto höher wirken sich die Steuervorteile für die Arbeitnehmer aus.
Welche Kosten sind absetzbar? Neben den Anschaffungskosten findet auch Zubehör Berücksichtigung, wenn es fest mit dem Rad verbunden ist. Dazu zählt etwa ein eingebauter Tacho. Nicht berücksichtigt werden Gepäcktaschen, Ersatzreifen oder abnehmbare Schlösser. Auch eine spezielle Diebstahlversicherung wird steuerlich anerkannt. In die Leasingrate sind meist alle absetzbaren Positionen eingerechnet.
Was ist steuerlich zu beachten? Bekommt der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber ein Dienstrad gestellt, muss dieser den geldwerten Vorteil nur mit einem Prozent des Preises monatlich versteuern. Maßgeblich für die Besteuerung ist nicht der tatsächliche Kaufpreis, sondern der Bruttolistenpreis des Herstellers. Die Freigrenze für Sachbezüge von monatlich 44 Euro darf nicht in Anspruch genommen werden.
Kann man ein Dienstrad über die 1% Regel nutzen, wenn das schon mit einem Kfz. gleichermaßen gehandhabt wird?