Die Deutsche Bank soll einem Gericht manipulierte Notizen über eine Kundenberatung vorgelegt haben. Das meldet die Anlegerkanzlei Rössner Rechtsanwälte aus München mit Hinweis auf ein Urteil vom Landgericht Frankfurt am Main. Das Gericht hat die Deutsche Bank Anfang Februar zu 15 Milionen Euro Schadensersatz an den Reiseveranstalter Schauinsland Reisen verurteilt.
Im Urteilsfall ging es um eine Bankberatung zur Absicherung von Wechselkursrisiken. Die Deutsche Bank hatte Schauinsland Reisen für den Umgang mit Wechselkursrisiken eine Geschäftsstrategie empfohlen, bei der Optionen getauscht wurden. „Die Deutsche Bank hatte die Geschäftsstrategie beim Tausch der Optionen als prämienneutral bezeichnet“, informiert die Kanzlei Rössner in einer Pressemitteilung. Ein finanzmathematisches Gutachten habe vor Gericht dagegen ein grobes Ungleichgewicht der getauschten Optionen belegt. Trotzdem hat sich das Landgericht Frankfurt am Main laut Rössner Rechtsanwälte im Urteil mit dem Aktenzeichen 3-04 O 50/10 nicht auf die falsche Darstellung bezogen, sondern auf eine unterlassene Warnung zum Risiko, das durch neue Abschlüsse immer größer wurde.
„Besonders brisant sind die im Urteil getroffenen Feststellungen zu den von der Deutschen Bank vorgelegten Beratungsnotizen“, sagt Rechtsanwalt Jochen Weck von der Kanzlei Rössner Rechtsanwälte. Rechtsanwalt Weck hat den Reiseveranstalter vor dem Frankfurter Landgericht gegen die Deutsche Bank vertreten. Das Gericht ging davon aus, dass die internen Aufzeichnungen nachträglich erstellt oder zumindest nachträglich bearbeitet wurden. Um welche Art von Notizen es sich gehandelt hat, wollte die Kanzlei Rössner auf Anfrage nicht konkretisieren. „Bezeichnenderweise hatte die Deutsche Bank sich auch der gerichtlich angeordneten Vorlage von Telefonaufzeichnungen widersetzt“, heißt es in der Pressemitteilung der Kanzlei Rössner. Ob die Deutsche Bank gegen das Urteil in Berufung geht, war zum Redaktionsschluss nicht abzusehen.