Immer mehr Swap-Geschäfte der Deutschen Bank fallen vor Gericht durch. Vor einem Jahr hat der Bundesgerichtshof den Verkauf von Spread Ladder Swap an mittelständische Unternehmen unter die Lupe und auseinander genommen. Jetzt kommen auch die Swap-Geschäfte mit vermögenden Privatkunden an die Reihe. Das meldet die Anlegerkanzlei Rössner Rechtsanwälte in München mit Hinweis auf ein neues Urteil vom Landgericht Wuppertal.
Das Landgericht (LG) Wuppertal hat die Deutsche Bank nach Auskunft der Anlegerkanzlei Rössner bereits in einem Fall zur Zahlung von Schadensersatz aus einem Swap verurteilt (Aktenzeichen 3 O 270/11). Im Urteilsfall ging es um einen „Long Short Momentum (LSM) Swap“, laut Rössner ist das nach dem Spread Ladder Swap die „nächste toxische Swap-Generation der Deutschen Bank.“
100 Prozent Schadensersatz für den Bankkunden
Die Deutsche Bank wurde laut Rössner dazu verurteilt, dem Kunden alle bereits geleisteten Zahlungen zurückzuzahlen und ihn von allen weiteren Zahlungen auf den Swap freizustellen. Außerdem seien zukünftige Schäden, die durch den Abschluss des Swaps entstehen können, von der Deutschen Bank zu tragen, so die Anlegerkanzlei Rössner. Das LG Wuppertal habe die Deutsche Bank verurteilt, weil sie ihren Kunden nicht über den anfänglichen negativen Marktwert aufgeklärt habe. Das waren im Urteilsfall etwa vier Prozent des Nominalbetrages. In der Urteilsbegründung berief sich das LG Wuppertal ausdrücklich auf das Swap-Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 22.03.2011. Das LG Wuppertal hat die Grundsätze des BGH-Urteils auf indexbezogene Swaps mit begrenztem Verlustrisiko übertragen.
So einen Swap durchschaut kein Privatanleger
„Der LSM-Swap ist ein Nachfolgeprodukt des im März 2011 vor dem BGH verhandelten Spread Ladder Swap“, sagt Rechtsanwältin Sarah Mahler von der Kanzlei Rössner Rechtsanwälte. Mahler beklagt unter anderem die Beschreibung des Swaps durch die Deutsche Bank. Diese habe dem Anleger damit den Eindruck vermittelt, er könne die Funktionsweise und das Risiko des Produktes einschätzen. „Das Gegenteil ist der Fall“, sagt Rechtsanwältin Mahler, „denn den Produkten fehlt es an der nötigen Transparenz. Der Kunde verfügt nicht über dasselbe Wissen wie die Bank, die bei dieser Art der Spekulation die Gegenpartei des Kunden wird. Dies ist das vorsätzliche Ausnutzen einer Wissensasymmetrie zu Lasten des Bankkunden.“ Genau betrachtet sei der LSM Swap – ebenso wie der Spread Ladder Swap – ein Derivat der höchsten Risikoklasse. Der LSM Swap wurde von der Deutschen Bank durch Standardberechnungsmodelle strukturiert. Er hat einen volatilen Basiswert, Hebelwirkungen und kumulierte Risiken. Alles Kennzeichen für ein Derivat der höchsten Risikoklasse.
Die Elemente, die in den Swap einstrukturiert wurden, haben es offenbar in sich. Die Kanzlei Rössner kritsiert vor allem, dass ein Privatanleger nicht im Stande sei, die Risikostruktur des Swaps mit einfachen Hilfsmitteln wie historischen Charts oder Szenariorechnungen zu erfassen – zumindest nicht unter den im Urteilsfall gegebenen Bedingungen. In den LSM Swap hat die Deutsche Bank einen „anfänglichen negativen Marktwert“ einstrukturiert. Der anfängliche negative Marktwert gilt laut Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als ein Kennzeichen für einen schwerwiegenden Interessenkonflikt der Bank.
Kanzlei Rössner wirft Deutscher Bank aktive Täuschung vor
Die Kanzlei Rössner sieht in dem Urteil des LG Wuppertal besondere Brisanz. Die Deutsche Bank habe ihre Kunden in den Präsentationen zum LSM Swap über den tatsächlichen Berechnungszeitraum des LSM Index aktiv getäuscht. Die Bank habe in den schriftlichen Unterlagen behauptet, dass der Index bereits seit Juli 1995 berechnet werde. Vor diesem Hintergrund habe die Präsentation behauptet, es gäbe keine Kunden, die Verluste erlitten hätten.
Nach Informationen der Kanzlei Rössner wird der LSM Indexerst allerdings erst seit März 2007 berechnet. Bei den Indexwerten zwischen Juli 1995 und März 2007 handele es sich um fiktive Rückrechnungen, die erst nach dem März 2007 erstellt worden seien. Diese Täuschung hat nach Ansicht der Kanzlei Rössner dazu gedient, den Kunden eine historisch gesicherte Performance-Erfahrung vorzuspiegeln. Die Kunden seien arglistig getäuscht und das tatsächliche Risiko des Swaps verharmlost worden.