Mitarbeiterrabatt steuerfrei kassieren

Arbeitnehmer: Rabatte für Mitarbeiter in vielen Branchen üblich / Quelle: Stockata.de
Arbeitnehmer: Rabatte für Mitarbeiter in vielen Branchen üblich / Quelle: Stockata.de

Personalrabatte sind so etwas wie das Steuerschlupfloch für den kleinen Mann. Wenn Unternehmen ihren Mitarbeitern einen Personalrabatt gewähren, läuft das am Ende auf einen steuerlich subventionierten Arbeitslohn hinaus. Aber man muss die Regeln kennen. Der Bundesfinanzhof hat den Spielraum zu Gunsten der Arbeitnehmer erweitert.

Rabatte für Arbeitnehmer sind in vielen Branchen gängige Praxis. Mitunter können Arbeitnehmer Preisnachlässe von bis zu 20 Prozent einheimsen, wenn sie die Produkte ihrer Arbeitgeber kaufen. Doch Personalrabatte schmelzen oft dahin, wenn das Finanzamt den Rabatt als geldwerten Vorteil einstuft und Steuern kassiert. Das kann auch auf Rabatte zutreffen, die Dritte den Arbeitnehmern eines Unternehmens gewähren.

Die richtige Bewertung von Mitarbeiterrabatten

Das zentrale Problem bei der Versteuerung von Personalrabatten ist die Bewertung des geldwerten Vorteils. Bislang erlaubte der Fiskus lediglich einen gesetzlichen Preisabschlag von vier Prozent, allerdings nicht etwa auf den Marktpreis, sondern auf den offiziellen Endpreis oder Listenpreis. Die Folge: Die Preisnachlässe für Mitarbeiter wurden schnell steuer- und beitragspflichtig. Jetzt hat der Bundesfinanzhof (BFH) klargestellt, dass bei der steuerrechtlichen Bewertung von Mitarbeiterrabatten der angebotene Endpreis maßgeblich ist. Das ist der Preis, der am Ende einer Verkaufsverhandlung zwischen Händler und Kunde herauskommt (Aktenzeichen VI R 30/09). „Die neue Rechtsprechung erweitert den Spielraum für steuerfreie Mitarbeiterrabatte“, sagt Andrea Wimmer, Abteilungsleiterin Lohn und Gehalt bei der Wirtschaftskanzlei WWS in Mönchengladbach. „Marktübliche Händlerrabatte dürfen berücksichtigt werden, nicht allerdings Sonderrabatte für Großkunden.“

Freibetrag für steuerfreie Personalrabatte

Bei Personalrabatten gewährt der Fiskus pro Arbeitnehmer einen Rabattfreibetrag von 1080 Euro im Jahr. Bis zu diesem Freibetrag bleiben geldwerte Vorteile steuerfrei. Allerdings darf es sich nicht um Waren und Dienstleistungen handeln, die der Arbeitgeber ausschließlich für seine Arbeitnehmer herstellt wie zum Beispiel das Kantinenessen. Außerdem darf es sich nicht um pauschal versteuerte Sachleistungen wie Jobticket oder Tankgutscheine handeln.

Rabatte Dritter für Arbeitnehmer eines anderen Unternehmens

Auch Rabatte, die Mitarbeiter von Dritten erhalten, können unter Umständen steuerpflichtig sein. Der Rabattfreibetrag findet hier keine Anwendung. Ob der Arbeitgeber zum Lohnsteuerabzug verpflichtet ist, hängt von seiner Einflussnahme ab. So begründet etwa das Aushandeln von Rahmenverträgen eine Steuerpflicht. Ein Urteil des Bundesfinanzhofs (Aktenzeichen VI R 64/11) stellt klar, dass die bloße Information über Rabattangebote Dritter durch den Arbeitgeber steuerlich unbedenklich ist. Dazu zählen Aushänge am Schwarzen Brett oder Rabattaktionen, die vom Betriebsrat organisiert werden. „Arbeitgeber sollten sich aus der Rabattgewährung durch Dritte möglichst komplett raushalten“, empfiehlt WWS-Expertin Wimmer. „So lassen sich strittige Konstellationen von vornherein umgehen.“

Über WWS 18 Artikel
▶ WWS ist Dienstleister für Unternehmen. Zum Repertoire von WWS gehören Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung und Rechtsberatung. WWS beschäftigt über 130 Mitarbeiter. ▶ Zur WWS-Gruppe gehört die WWS GmbH und die WWS Partnerschaftsgesellschaft. Letztere ist für die Rechtsberatung zuständig. Außerdem ist die WWS-Gruppe an der Dr. Schmitz-Hüser WWS GmbH in Aachen beteiligt. ▶ Spezialisierung: Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Rechtsberatung: Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht, Erbrecht, Testamentsgestaltung, Eheverträge, Urheberrecht, Medizinrecht ▶ Standort: Mönchengladbach

1 Kommentar

  1. Hallo

    wie wuerde es steuerlich beruecksichtigt bei einer rueckabwicklung des kaufvertrages innerhalb von 24 Monaten ?

    Gibt es dafuer auch eine steuerliche Moeglichkeit in einem Formular ?

    gruss
    Dirk

Kommentare sind deaktiviert.