Finanzämter drängeln bei Steuererklärung

Wer Steuerberater beauftragt, darf sich mit der Steuererklärung bis zum Jahresende Zeit lassen. Normalerweise! Doch der Fiskus will Schluss machen mit der Großzügigkeit. Die Oberfinanzdirektion Niedersachsen weist Finanzämter in einem Schreiben darauf hin, wann sie Steuererklärungen vorzeitig anfordern und frühere Abgabetermine festlegen dürfen.

Das Schreiben an die Finanzämter mit dem Aktenzeichen O 2224–11–Z 113 S 2319–119–St 142 wird Folgen haben. Die Steuerberater von DHPG prognostizieren eine wachsende Zahl von betroffenen Steuerzahlern und Unternehmen.

Früher Abgabetermin für Steuererklärung bei Auffälligkeiten im Vorjahr

Finanzämter dürfen aus unterschiedlichen Gründen auf eine vorzeitige Abgabe der Steuererklärung drängeln. Betroffen werden insbesondere solche Steuerpflichtigen sein, „bei denen sich in den Vorjahren Auffälligkeiten ergeben haben“, vermuten Steuerexperten der Wirtschaftskanzlei DHPG. Solche Auffälligkeiten sind etwa hohe Steuernachzahlungen, erhebliche Umsatzsteigerungen oder ein hohes Mehrergebnis bei der Steuerprüfung. Aber auch verspätet eingereichte Steuererklärungen können vorgezogene individuelle Fristen rechtfertigen.

„Wenn Gründe für eine gesonderte Anforderung vorliegen, sollten sich Steuerzahler sicherheitshalber auf eine vorzeitige Abgabe der Steuererklärung einstellen“, rät Andreas Rohde von DHPG in Bonn. Der Rechtsanwalt und Steuerberater empfiehlt, alle nötigen Unterlagen frühzeitig zusammenzustellen und dem Steuerberater zu schicken. So können auch steuerliche Sonderfälle eingehend diskutiert und ohne Zeitdruck aufbereitet werden.

Finanzamt muss angemessene Frist einräumen

Die Kanzlei DHPG empfiehlt Steuerzahlern, ihren Steuerberater umgehend zu informieren, sobald vom Finanzamt eine termingebundene Anforderung eintrudelt. Nicht jede Anforderung ist gerechtfertigt. Manchmal liegt ein Ermessensfehler vor. So ist eine einmalige geringe Nachzahlung im Vorjahr keine ausreichende Begründung, wenn es zuvor regelmäßig zu Steuererstattungen kam. Allerdings dürfen die Finanzämter die vorzeitige Anforderung auch mit dem reibungslosen Fortgang interner Bearbeitungsprozesse begründen.

Das Finanzamt muss dem Steuerzahler bei einer individuellen Anforderung eine angemessene Frist einräumen. Die gesetzte Frist kann im Einzelfall verlängert werden, etwa wenn es beim zuständigen Steuerberater aufgrund mehrerer termingebundener Anforderungen zu Engpässen kommt. „Sind die geleisteten Steuervorauszahlungen augenscheinlich zu niedrig, ist keine Fristverlängerung möglich“, warnt Steuerberater Rohde von DHPG.

Wer die vom Finanzamt gesetzte Frist für die Steuererklärung verpasst, riskiert hohe Strafzuschläge. Das Finanzamt darf ohne Vorwarnung einen Verspätungszuschlag von bis zu zehn Prozent der festgesetzten Steuer erheben. Allerdings darf der Verspätungszuschlag nicht mehr als 25.000 Euro betragen.

Wann Finanzämter beim Abgabetermin für die Steuererklärung drängeln

Die Finanzbehörden pochen auf eine frühzeitige Abgabe der Steuererklärung, wenn in Vorjahren Auffälligkeiten eingetreten sind. In den folgenden Fällen sollten sich Steuerpflichtige auf einen individuellen Abgabetermin ab 30. September einstellen:

Fehlerhaftes Verhalten: Der Fiskus ist nachtragend. Wer in der Vergangenheit steuerliche Regeln verletzt hat, gerät verstärkt ins Visier der Finanzämter. Beispiele: keine Abgabe der Steuererklärung, verspätet eingereichte Steuerunterlagen.

Hohe Steuernachzahlungen: Musste der Steuerpflichtige im Vorjahr erheblich nachzahlen, wittern die Finanzbeamten erneut hohe Steuerforderungen. Beispiele: Nachzahlung von über 15.000 Euro bei der letzten Veranlagung, hohes Mehrergebnis bei der Steuerprüfung.

Besondere Entwicklungen: Alles was von der Regel abweicht, macht Finanzbeamte hellhörig. Denn einschneidende Ereignisse haben mitunter erhebliche steuerliche Auswirkungen. Beispiele: Änderung des Wirtschaftsjahres, Betriebsveräußerung, Immobilienübertragung, herabgesetzte Steuervorauszahlungen.

Erhebliche Umsatzsteigerungen: Wenn es Steuerzahlern wirtschaftlich gut geht, will der Fiskus mitverdienen. Je eher Finanzämter Steuerbescheide erlassen, desto schneller können sie auch die Vorauszahlungen erhöhen. Beispiele: deutlich steigende Betriebseinnahmen, Mehrumsatz durch neue Einkunftsarten.

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