Dreimal Abzug von Vorsteuern
Der Bundesfinanzhof hat drei Urteile zum Vorsteuerabzug verkündet. Im ersten Urteil ging es um die Voraussetzungen des Vorsteuerabzug bei Holdinggesellschaften. Im zweiten um den Erwerb zahlungsgestörter Forderungen. Und im dritten Urteil um den Vorsteuerabzug bei Strafverteidigungskosten.
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