Zwangsgeld für Bekenntnis zur Radarkontrolle

Schneemann: Manchmal ein Ärgernis für Polizisten / Quelle: Fotolia
Schneemann: Manchmal ein Ärgernis für Polizisten / Quelle: Fotolia

Spielverderber kann die Polizei gar nicht leiden. Wer sich mit Schild an den Straßenrand stellt und Autofahrer vor einer Verkehrskontrolle warnt, muss mit der Gegenwehr der Ordnungshüter rechnen. Davor schützt nicht einmal ein gewitztes   Warnschild, wie ein Fall aus dem Saarland zeigt.

Das Verwaltungsgericht Saarland hat einem Mann ein Zwangsgeld von 500 Euro angedroht, wenn er Autos weiterhin vor Radarkontrollen warnen würde (Aktenzeichen 6 F 6/2004). Dabei hatte sich der Robin Hood der Temposünder lediglich für den passiven Widerstand gegen die Ordnungshüter entschieden.

Ein Trick der dialektischen Art. Um den Polizisten ein Schnippchen zu schlagen, schlug sich der Mann offiziell auf die Seite seiner blitzenden Widersacher. „Ich bin für Radarkontrollen“, gab er seine Einstellung zur Radarkontrolle per Schild zum Besten. Auf diesen Spruch sollten sich die Autofahrer ihren eigenen Reim machen. Genau das taten sie auch. Die meisten verstanden nur „Radar“; schließlich war der Rest kleiner geschrieben, und traten auf die Bremse. Wo die Ernte ausbleibt, ist das Missvergnügen groß. Die Polizei mochte sich über die Unterstützung des bekennenden Radarfans jedenfalls nicht freuen.

Auch die saarländischen Verwaltungsrichter hatten keinen Sinn für das Bekenntnis zur Radarkontrolle. Sie ließen sich nicht einmal von den guten Absichten des Bürgers überzeugen. Der sagte, sein Schild habe die Autofahrer immerhin vom Sinn der gebremsten Weiterfahrt überzeugt, also die Sicherheit verbessert. Doch darüber rümpften die Richter nur ihre Nase. Verdeckte Kontrollen müssten sein, nur so könne man Autofahrer „überall und jederzeit“ zur richtigen Geschwindigkeit erziehen. Aber die Radarwarnung im Radio? Ja doch, die sei erlaubt! Warum? Ganz einfach, so die Richter. Die Radarwarnung im Radio sei ein allgemeiner Appell zur Einhaltung von Tempolimits.

Für seinen ehrenamtlichen Einsatz als Radarwarner musste der Mann freilich noch nicht büßen. Ein Zwangsgeld ist weder Bußgeld noch Strafe. Mit diesem Beugemittel, wie es Juristen nennen, möchte Vater Staat den Willen seiner Bürger so zurecht biegen, dass am Ende doch noch das rechte Verhalten herauskommt.