Recht auf Arbeitsverweigerung

Beim Mobbing müssen sich die Opfer nicht alles gefallen lassen. Wer am Arbeitsplatz vom Chef oder einem Kollegen schikaniert wird, kann sich den Anfeindungen auch dadurch entziehen, dass er nicht mehr zur Arbeit kommt. Doch Vorsicht: Das funktioniert nicht ohne Ankündigung.

Wer seine Arbeit wegen Mobbing niederlegen möchte, muss seinen Arbeitgeber zuerst über diesen geplanten Schritt informieren und schriftlich dazu auffordern, die Schikanen abzustellen. Kommt der Arbeitgeber der Aufforderung nicht nach und bleibt es beim Mobbing, hat der Arbeitnehmer das Recht, seine Arbeitsleistung zu verweigern.Gezahlt wird trotzdem, entschied das Landesarbeitsgericht Frankfurt (7 Sa 535/97). Anders ausgedrückt: Das Mobbing-Opfer darf auf Kosten des Arbeitgebers zu Hause bleiben. Der hat schließlich auch nicht für Abhilfe gesorgt, obwohl genau das zu seiner Fürsorgepflicht als Arbeitgeber gehört.