Reisemängel richtig bewerten – die Frankfurter Tabelle
Bettenburg: Reisemängel mit der Frankfurter Tabelle bewerten / Quelle: Fotolia
Um wie viel Prozent Reisende den Preis für ihre Unterkunft im Hotel bei Reisemängeln mindern können, verrät die Frankfurter Tabelle. Diese beruht auf der Erfahrung des Frankfurter Landgerichts mit Reiserecht. Die Frankfurter Tabelle ist eine brauchbare Orientierung für Urlauber und Reisende, die sich gegen Reisemängel am Urlaubsort wehren wollen.
Doch Vorsicht: Die Frankfurter Tabelle ist für andere Gerichte keine verbindliche Vorgabe. Sie beruht auf der überdurchschnittlichen Erfahrung des Frankfurter Landgerichts mit dem Reiserecht. Das wiederum liegt am Firmensitz namhafter Reiseveranstalter. Wer gegen „Neckermann Reisen“ oder „Thomas Cook Reisen“ klagen möchte, beginnt in der ersten Instanz beim Amtsgericht Bad Homburg. Wer mit dem Ergebnis nicht zufrieden ist, landet in der Berufung beim Landgericht Frankfurt. Die gesammelten Werke der 24. Zivilkammer heißen Frankfurter Tabelle. Doch Vorsicht: Die Frankfurter Tabelle ist für andere Gerichte nicht verbindlich, aber immerhin eine brauchbare Orientierung für Urlauber und Reisende, die sich gegen Reisemängel am Urlaubsort wehren wollen.
Welche Reisemängel Sie beim Transport, an der gebuchten Unterkunft oder beim Service festgestellt haben
Um wie viel Prozent Sie den Preis mindern können
Reisemängel beim Transport
Preisminderung
Niedrigere Klasse
10 bis 15 %
Ausstattung weicht erheblich vom normalen Standard ab
5 bis 10%
Mangelhafte Verpflegung
5 %
Fehlen der für die Flugklasse üblichen Unterhaltung wie Kinofilm etc.
5 %
Kein Transfer vom Flugplatz zum Hotel
Ersatzkosten
Reisemängel am Hotel oder seiner Lage
Preisminderung
Anderes Hotel als gebucht
10 bis 25 %
Andere Entfernung zum Strand
5 bis 15 %
Andere Art der Unterbringung am gebuchten Ort (etwa Hotel statt Bungalow)
5 bis 10 %
Reisemängel an der Zimmerbelegung oder am Hotelzimmer
Preisminderung
Doppelzimmer statt Einzelzimmer
20 %
Dreibettzimmer statt Einzelzimmer
25 %
Dreibettzimmer statt Doppelzimmer
20 bis 25 %
Vierbettzimmer statt Doppelzimmer
20 bis 30 %
Zimmer zu klein
5 bis 10 %
Kein Balkon trotz Zusage
5 bis 10 %
Kein Zimmer mit Meeresblick trotz Zusage
5 bis 10 %
Reisemängel an der Ausstattung des Hotelzimmers
Preisminderung
Kein eigenes Bad und WC
15 bis 25 %
Kein eigenes WC
15 %
Keine eigene Dusche trotz Buchung
10 %
Keine Klimaanlage
10 bis 20 %
Radio und TV fehlen trotz Zusage
5 %
Zimmer hat zu wenige Möbel
5 bis 15 %
Reisemängel am Zustand des Hotelzimmers
Preisminderung
Schlechter Zustand, Zimmer weist Schäden wie Risse oder Feuchtigkeit auf
10 bis 50 %
Ungeziefer
10 bis 50 %
Ausfälle im Hotel während des Urlaubs
Preisminderung
Toilette fällt aus
15 %
Bad oder Warmwasserboiler fallen aus
15 %
Wasser fällt aus
10 %
Stromausfall oder Gasausfall
10 bis 20 %
Klimaanlage fällt aus (je nach Jahreszeit)
10 bis 20 %
Fahrstuhl fällt aus (je nach Etage)
5 bis 10 %
Reisemängel beim Service
Preisminderung
Zimmerservice versagt komplett
25 %
Schlechte Reinigung der Zimmer
10 bis 20 %
Bettzeug und Handtücher werden zu selten gewechselt
5 bis 10 %
Kureinrichtungen wie Thermalbad oder Massagen fehlen trotz Zusage
20 bis 40 %
Belästigungen als Reisemangel
Preisminderung
Lärmbelästigung am Tag
5 bis 25 %
Lärmbelästigung in der Nacht
10 bis 40 %
Geruchsbelästigung
5 bis 15 %
Reisemängel bei der Verpflegung
Preisminderung
Vollkommener Ausfall
50 %
Speisenplan: eintönige Verkostung
5 %
Warme Speisen unzureichend
10 %
Ungenießbare oder verdorbene Speisen
20 bis 30 %
Selbstbedienung statt Kellner
10 bis 15 %
Lange Wartezeiten
5 bis 10 %
Essensausgabe im Schichtbetrieb
10 %
Verschmutzte Tische
5 bis 10 %
Verschmutztes Geschirr, verschmutztes Besteck
10 bis 15 %
Speisesaal ohne Klimaanlage trotz Zusage
5 bis 10 %
Sonstiger Reisemängel im Hotel
Preisminderung
Kein Swimmingpool und kein Hallenbad trotz Zusage
20 %
Keine Sauna trotz Zusage
5 %
Kein Tennisplatz trotz Zusage
5 bis 10 %
Keine Minigolfanlage trotz Zusage
3 bis 5 %
Keine Tauchschule, Surfschule oder Segelschule trotz Zusage
5 bis 10 %
Keine Reitgelegenheit trotz Zusage
5 bis 10 %
Keine Kinderbetreuung trotz Zusage
5 bis 10 %
Baden im Meer unmöglich trotz anders lautendem Prospekt
10 bis 20 %
Verschmutzter Strand
10 bis 20 %
Keine Strandliegen und Sonnenschirme trotz Zusage
5 bis 10 %
Kein FKK-Strand trotz Zusage
10 bis 20 %
Keine Snackbar oder Strandbar trotz Zusage
bis 5 %
Kein Restaurant oder Supermarkt trotz Zusage bei Hotelverpflegung
bis 5 %
Kein Restaurant oder Supermarkt trotz Zusage bei Selbstverpflegung
10 bis 20 %
Kein Vergnügungsangebot wie Disco, Nightclub, Kino, Animateure trotz Zusage
5 bis 15 %
Ausfall von Landausflügen bei Kreuzfahrten (berechnet pro Ausfalltag)
20 bis 30 %
Organisatorische Reisemängel
bis 5 %
Wie Reisende ihr Recht auf Minderung bei Reisemängeln berechnen können, ist nicht allgemeingültig geregelt. Die Frankfurter Tabelle bietet unverbindliche Richtwerte. Die Prozentangaben müssen außerdem noch interpretiert werden. Dabei gelten die folgenden Regeln:
Reisende müssen geringfügige Beeinträchtigungen durch Reisemängel klaglos hinnehmen
Die Höhe des Erstattungssatzes hängt vom Ausmaß der Beeinträchtigung durch Reisemängel ab
Die Intensität der Beeinträchtigung durch Reisemängel hängt in aller Regel nicht von Alter, Geschlecht oder Überempfindlichkeit des einzelnen Reisenden ab
Der Erstattungssatz für Reisemängel bezieht sich in der Regel auf den Gesamtpreis der Reise also inklusive der Transportkosten
Treten Reisemängel nur an einzelnen Tagen auf, betrifft die Minderung auch nur den entsprechenden Anteil des Gesamtpreises (Tage mit Reisemangel x Gesamtpreis / Urlaubstage gesamt)
Bei mehreren Reisemängeln addieren sich die Prozentsätze
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Rüdiger v. Schönfels / kommposition - www.kommposition.de
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