Wer sich das Auto mit anderen teilt, sollte unbedingt auf die Versicherung achten. Beim organisierten Carsharing gilt zwar meist ein umfassender Versicherungsschutz inklusive Vollkasko. Trotzdem muss der Autofahrer bei einem selbstverschuldeten Unfall mit Kosten rechnen. Denn der Selbstbehalt geht auch beim Carsharing zu Lasten des Unfallfahrers.
Bei Unfällen tritt die Kfz-Haftpflichtversicherung für die Schäden Dritter ein. Das ist auch bei Carsharing so. Anders sieht es mit der Vollkaskoversicherung aus. „Zwar sind die Autos im Carsharing vollkaskoversichert, aber meistens mit Selbstbeteiligung“, sagt Lilo Blunck, Vorstandsvorsitzende des Bundes der Versicherten. Damit seien diese Fahrzeuge zwar auch bei Unfällen versichert, die der Fahrer selbst verschuldet. Allerdings muss der Fahrer die Selbstbeteiligung auf jeden Fall aus der eigenen Tasche bezahlen.“
Wie hoch die Selbstbeteiligung ist, hängt vom Carsharing-Anbieter ab. Bei manchen gibt es die Carsharing-Autos auch mit einer Vollkaskoversicherung mit reduzierter Selbstbeteiligung. Dafür muss der Fahrer aber mehr für das Auto bezahlen.
Der Bund der Versicherten rät Interessenten am Carsharing, sich vor dem Vertragsabschluss genau über die einbezogenen Versicherungen zu informieren. Beispielsweise kann für Autofahrer, die öfter im Ausland unterwegs sind, ein Schutzbrief interessant sein.
Wer sein eigenes Fahrzeug zu Gunsten von Carsharing aufgeben möchte, sollte zuvor klären, wie lange der Schadenfreiheitsrabatt für seine eigene KFZ-Versicherung erhalten bleibt. Das ist für den Fall wichtig, dass der Fahrer später doch wieder ein eigenes Auto versichern möchte. Hat er seinen Führerschein noch keine drei Jahre, kann es ihm passieren, dass er bei der KFZ-Versicherung mit einem Beitragssatz von 230 Prozent wieder einsteigen muss.
Lilo Blunck: „Kluge Carsharing-Fahrer lassen sich die unfallfreie Fahrzeit vom Anbieter bestätigen. Diese Bescheinigung kann ihnen möglicherweise eine günstigere Einstufung für die eigene Kfz-Versicherung verschaffen.“