
Neulackierung bei Autokauf kein Stornogrund
Der Käufer eines Gebrauchtwagens kann nicht ohne weiteres vom Kaufvertrag zurücktreten, nur weil Vandalen das Auto vor der Auslieferung verkratzen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass der Autohändler den Gebrauchtwagen neu lackieren und die Schäden beseitigen darf (Aktenzeichen: BGH VIII ZR 191/07). (mehr …)