Vorverlegter Abflug kann Reisemangel sein
Die Vorverlegung des Rückflugs um 10 Stunden kann den Reiseveranstalter zum Schadensersatz verpflichten. Die Klägerin verlangt aus eigenem und abgetretenem Recht ihres Lebensgefährten die Rückzahlung eines gezahlten Reisepreises und Schadensersatz. (mehr …)