Resturlaub nicht einfach streichen
Arbeitgeber können den Resturlaub ihrer Mitarbeiter nicht einfach zum Jahreswechsel streichen. Konnte ein Arbeitnehmer seinen Urlaub im alten Jahr nicht nehmen, bleibt ihm bis Ende März des neuen Jahres Zeit.
Arbeitgeber können den Resturlaub ihrer Mitarbeiter nicht einfach zum Jahreswechsel streichen. Konnte ein Arbeitnehmer seinen Urlaub im alten Jahr nicht nehmen, bleibt ihm bis Ende März des neuen Jahres Zeit.
Betrügt ein Arbeitnehmer ständig bei der Arbeitszeit, rechtfertigt das eine außerordentliche Kündigung. Obendrein muss der Arbeitnehmer den Detektiv bezahlen, wenn der Arbeitgeber den Zeitdiebstahl nur mit Hilfe einer professionellen Spürnase nachweisen konnte.
Arbeitgeber sitzen bei der betrieblichen Altersvorsorge offenbar in der Falle: Einerseits verpflichtet sie das Gesetz, für ihre Mitarbeiter eine betriebliche Altersvorsorge anzubieten. Andererseits müssen die Unternehmen befürchten, dass sie später für Verluste aufkommen müssen, wenn sich die Betriebsrente nicht rentiert. Wie ernst die Lage für Arbeitgeber ist, zeigen zwei Urteile. (mehr …)
Arbeitnehmer sind auch bei einer Dienstreise mit dem Privatwagen für die Verkehrssicherheit ihres Autos selbst verantwortlich. Der Arbeitgeber haftet folglich nicht, wenn der Mitarbeiter die Dienstreise mit einem defekten Privatwagen antritt und einen Unfall verursacht. Das zeigt ein Urteil vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf. (mehr …)
Auch Auszubildende dürfen ihren Arbeitgebern keine Konkurrenz machen. Das entschied das Bundesarbeitsgericht im Fall eines jungen Versicherungskaufmanns, der den Kunden seines Arbeitgebers auch Policen der Konkurrenz verkaufte.
Die Fidium AG aus der Schweiz muss tausende Verträge mit deutschen Kunden rückabwickeln. Der Grund: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat mit einem Urteil erstmals höchstrichterlich bestätigt, dass auch ausländische Kreditgeber und Vermögensverwalter eine Erlaubnis der deutschen Finanzaufsicht BaFin brauchen, wenn sie systematisch deutsche Kunden umwerben (Aktenzeichen: BVerwG 8 C 2.09).
Wer von Vertretern heimgesucht und mit Versicherungen, Kapitalanlagen oder Internet-Flatrates überrumpelt wird, kann diese Verträge oft Jahre später noch widerrufen. Die Voraussetzung: Der Vertreter hat seinen Kunden nicht richtig über das Widerrufsrecht belehrt.
Mieter haben bei Schönheitsreparaturen solange freie Farbwahl, bis sie aus der Wohnung ausziehen. Der Vermieter darf grundsätzlich nur am Ende der Mietzeit bestimmen, welchen Anstrich die Wände, Decken und Türen erhalten sollen. Doch das nehmen nicht alle Vermieter genau.
Der Käufer eines Gebrauchtwagens kann nicht ohne weiteres vom Kaufvertrag zurücktreten, nur weil Vandalen das Auto vor der Auslieferung verkratzen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass der Autohändler den Gebrauchtwagen neu lackieren und die Schäden beseitigen darf (Aktenzeichen: BGH VIII ZR 191/07). (mehr …)
Der Bundesgerichtshof hat eine typische Widerrufsklausel in Darlehensverträgen gekippt. Die Folge: Bankkunden können ihr Darlehen selbst Jahre später noch widerrufen. Auf den Charakter eines Haustürgeschäfts kommt es dabei nicht an.
Mieter müssen Fenster und Türen nicht von außen streichen. Die Folge: Verpflichtet der Mietvertrag den Mieter pauschal dazu, Fenster und Türen bei Auszug aus der Mietwohnung zu streichen, ist diese Klausel unwirksam. Der Mieter muss sich nicht einmal um den Innenanstrich kümmern. Das zeigt ein Urteil vom Kammergericht Berlin. (mehr …)
Bei Neuwagen mit garantiertem Rostschutz sollten sich Autofahrer die Garantie des Herstellers genau angucken, bevor sie Alarm schlagen. Denn die Garantie greift in der Regel nicht schon beim ersten Rostfleck. Was Autofahrer von der Garantie gegen Durchrostung erwarten dürfen, zeigt ein Urteil vom Oberlandesgericht Stuttgart (Aktenzeichen 1 U 74/08). (mehr …)
Wer seine Nachbarn beleidigt und beschimpft, riskiert den Rausschmiss aus der Mietswohnung. Das Amtsgericht Coburg hat entschieden, dass Vermieter pöbelnde Mieter sofort kündigen können. Eine Abmahnung ist vor der Kündigung nicht nötig. (mehr …)
Ältere Arbeitnehmer dürfen mehr verdienen als ihre jüngeren Kollegen. Das zeigt ein Urteil des Arbeitsgerichts Marburg. Das Gericht hielt den Unterschied beim Lohn für gerechtfertigt, weil ältere Arbeitnehmer mehr Erfahrung haben als jüngere. Diese dürfen Arbeitgeber belohnen. (mehr …)
Vermieter sollten sich gut überlegen, ob sie die vermietete Wohnung wirklich selbst brauchen. Wer einem Mieter aus Eigenbedarf kündigt, den Eigenbedarf aber nur vortäuscht, macht sich schadensersatzpflichtig. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zeigt, wie Mieter eine fingierte Eigenbedarfskündigung zu Geld machen können. (mehr …)
Die Banken rüsten sich nach dem Beschluss des Bundesgerichtshofs zu Rückvergütungen (Kickback) bei geschlossenen Fonds zur Gegenwehr. Das Ziel: Die Banken wollen den verbesserten Anlegerschutz mit Hilfe der Landgerichte aushebeln. Doch ein neues Urteil vom Oberlandesgericht Karlsruhe stärkt den Kunden erneut den Rücken.
Für Richter sind nicht alle Verkäufer von Kapitalanlagen gleich. Sie machen einen feinen Unterschied zwischen dem Anlageberater und dem Anlagevermittler. So verkaufen Vermittler immer nur die Produkte eines Anbieters. Anders bei den Beratern. Weil Anlageberater ein breiteres Sortiment anbieten, dürfen die Kunden von ihnen auch eine unabhängige Beratung erwarten. Die Folge: Die Aufklärungspflichten der Anlageberater gehen weiter als die der Anlagevermittler. (mehr …)
Anleger müssen nicht hilflos zusehen, wie die Finanzbehörden jetzt bei den Filmfonds nachträglich die Steuervorteile kippen. Am besten, sie packen das Problem an der Wurzel an und nehmen ihre Bank oder ihren Anlageberater wegen Falschberatung in die Haftung. Denn die meisten Banken und Anlageberater haben hinter dem Rücken ihrer Kunden ordentlkich Provisionen abkassiert. (mehr …)
Kündigt eine Arbeitnehmerin ihren Job aus wichtigem Grund, darf ihr die Bundesagentur für Arbeit nicht das Arbeitslosengeld sperren. Mit diesem Urteil gab das Bundessozialgericht (BSG) einer Arbeitnehmerin das Recht auf Arbeitslosengeld, weil sie ihre Arbeitsstelle nur deshalb gekündigt hatte, um samt minderjähriger Tochter zu ihrem neuen Lebenspartner in eine andere Stadt zu ziehen. (mehr …)
Wer sich nach der Scheidung um die Kinder kümmert, sollte nicht zu lange auf Unterhalt vom Ex-Partner bauen. Das erste Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zum neuen Unterhaltsrecht bestätigt, dass sich Mütter und Väter nach der Scheidung alsbald um ein eigenes Einkommen kümmern müssen.
Rüdiger v. Schönfels / kommposition - www.kommposition.de